Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Beispielhaft für solch hohe Schäden wäre eine Mietwohnung, die durch eine vergessene Herdplatte ausbrennt.
Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder auch für Arbeitsrecht stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet ein Problem zu haben, das zu einem Rechtsstreit werden könnte. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Daher ergibt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?
Unfallversicherung
Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch spezielles Sportgerät fallen. Auch eine Unfallversicherung kann zu den notwendigen Versicherungen gezählt werden. Es ist unbedingt empfehlenswert zu prüfen, ob eine ausreichende, korrekte Deckung vorhanden ist. Ansonsten sollte die Versicherung angepasst werden.
Hausrat- und Glasversicherung
Die Hausratversicherung erstattet die Kosten einer Reparatur bzw. Neuanschaffung nach Totalschaden Ihres Hausrats. Die im Rahmen der Hausratversicherung versicherten Gefahren decken einen Großteil dessen ab, was Ursache für einen Schaden sein kann (u. a. Einbruch-Diebstahl, Brand, Leitungswasser, usw.). Gewiss kann man den neuen Fernseher nach einem Überspannungsschaden noch selbst bezahlen – eine komplett neue Wohnungseinrichtung, Kleidung, Elektronik, etc. nach einem Brand kann jedoch schnell zu einem existenzbedrohenden Problem werden. Auch die Hausratversicherung sehen wir daher als „must have“.
Feuerrohbau-, Feuer-, und Gebäudeversicherung (Wohngebäude)
In der Vergangenheit war die Feuerversicherung/Brandversicherung eine Pflichtversicherung. Auch heute noch legen viele Banken und andere Baufinanzierer großen Wert auf das bestehen dieser Versicherung. Die Gebäudeversicherung schützt jedes selbstgenutzte oder vermietete Haus, egal ob es sich um Ein Reihenhaus oder eine Mehrfamilienhaus handelt. Dabei können Sie bzw. Ihre Hausverwaltung das Eigentum gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, erweiterte Elementarschäden (Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdbeben, u.v.m) sowie unbenannte Gefahren versichern. Wir vergleichen Ihre Gebäudeversicherung und finden die Kaskoversicherung für Ihr Wohngebäude.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist eine Umschulung oder der Wechsel in einen anderen- meist schlechter bezahlten – Beruf nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle eine Lohnersatzleistung zu erhalten. Die Höhe der abgesicherten Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen finanziellen Alltag damit auch bestreiten kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das reguläre Rentenalter abgestimmt sein. Beamte bzw. Beamtenanwärter müssen weiterhin darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel in seinem Bedingungswerk bietet.
Risikolebensversicherung/Lebensversicherung
Die Risikolebensversicherung bietet ausschließlich Versicherungsschutz für den Todesfall der versicherten Person. Dieses Instrument bietet Ehepartnern, Bauherren, Familien und Geschäftspartnern zusätzliche finanzielle Sicherheit für den Fall der Fälle. Auch das Konstrukt einer lebenslangen Risikolebensversicherung zur Finanzierung der Erbschaftssteuer oder zur steuerbegünstigten Vererbung von Vermögen ist immer stärker im kommen. Günstige und stabile Beiträge bietet unter anderem unser Premiumpartner die DELA.
Solide Gesundheitsversorgung – Krankenversicherung (GKV und PKV)
Einer der wichtigsten Bereiche ist die Gesundheitsversorgung. Sie ist maßgeblich für hohe Lebenserwartung und Lebensqualität. Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) kommen bei weitem nicht für alles auf, was die moderne Medizin möglich machen könnte. Vor allem das Konsultieren von Spezialisten wird meist nur anteilig übernommen – wenn überhaupt. Zahnersatz wird nur in einfacher Ausführung gezahlt, Implantate nur zu einem Bruchteil bezuschusst. Auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Zuzahlungen belasten das Kassenmitglied noch zusätzlich. Der Dschungel an freiwilligen Leistungen wie Schutzimpfungen oder Vorsorgeleistungen ist bereits bei den gesetzlichen Kassen wie AOK, Barmer, Techniker, IKK kaum zu überblicken. Dazu kommen Bonusprogramme und „Möglichkeiten“ diesen Versicherungsschutz aufzustocken. Noch komplexer wird es im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV). Ist alles was sich gut liest auch wirklich gut und wichtig? Sind meine Leistungen für Hilfsmittel, Privatkliniken oder im Falle eines gezielten Auslandsaufenthalts wirklich ausreichend? Wir haben über 15 Jahre Erfahrung im Bereich Krankenversicherung und lichten diesen Leistungsdschungel für Sie.
Pflegeversicherung und Pflegetagegeld
Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt rasant. Bereits heute sind mehr als 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre. Tendenz steigend. Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Resultierend aus dem demographischen Wandel wurde in Deutschland 1995 das „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ verabschiedet. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ sind die Träger der Pflegepflichtversicherung die soziale Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen.
Im Folgenden haben wir Ihnen einige Informationen zur Verfügung gestellt. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.