PS Finanzberatung -Versicherungs- und Finanzthemen für Markt Schwaben, Erding und Ebersberg


Was macht eigentlich die PS Finanzberatung und was bietet Sie an?

BREITES PRODUKTPORTFOLIO

Zum Einen bieten wir eine große Menge an Dienstleistungen an, die alle Bereiche und Altersklassen umfasst. Hierbei zeichnen wir uns vor allem durch unsere Kerntätigkeit als Versicherungsmakler aus. Im Gegensatz zu Versicherungsagenturen, die nur darauf spezialisiert sind, ihre eigenen Produkte zu präsentieren, kooperieren wir mit nahezu allen Versicherungsgesellschaften, Banken und Finanzdienstleistern. Dadurch können wir unserem Kunden ein umfangreiches Spektrum an Alternativen aufzeigen und die für ihn geeignetsten Angebote herausfiltern bzw. ein für ihn bedarfsgerechtes Konzept erstellen. Des Weiteren komplettieren wir unser Produktportfolio durch unsere zusätzlichen Arbeitsbereiche, die Anlageberatung und die Baufinanzierung. Wir beraten dabei produktunabhängig und serviceorientiert zu diversen Anlagebereichen bei einem ausführlichen Gespräch über die Vorstellungen und Risikopräferenzen des Kunden. Außerdem unterstützen wir ihn bei einem Kauf einer Immobilie mit einer optimalen Finanzierungsberatung – ermöglicht wird dies durch unsere Zusammenarbeit mit über 400 Finanzierungspartnern. So finden wir für jeden die passende Lösung zu Top-Konditionen.

UNSERE ARBEITSWEISE

Jeder hatte schon einmal Berührungspunkte mit Versicherungen. Doch nur wenige wissen etwas über die wirkliche Tätigkeit dahinter. Dabei ist unsere Arbeit, entgegen der üblichen Annahmen, gar nicht so intransparent und unverständlich. Unsere Hauptaufgabe als Versicherungsmakler ist, zwischen dem Kunden und den Versicherungsgesellschaften zu vermitteln. Zunächst diskutieren wir mit dem Kunden seine Bedürfnisse und führen eine umfangreiche Risikoanalyse durch. Anschließend suchen wir die für Ihn besten Angebote bei den Versicherungen. Dabei wird der Kunde sehr umfassend beraten und er erhält Verbesserungsvorschläge bezüglich bestehenden Verträgen. Bei unserer Tätigkeit als Anlageberater sind wir unserem Kunden zu Themen wie Tagesgeld, Investmentfonds und ökologischen und nachhaltigen Geldanlagen behilflich. Ausgangspunkt jeder Anlageberatung ist ein Gespräch mit dem Kunden über seine unterschiedlichen Vorstellungen bezüglich dem Zeitraum der Geldanlage, der Rendite und seiner Risikoeinstellung. Auf Grundlage dieser Informationen werden schließlich die optimalen Angebote für den Kunden herausgefiltert. . Außerdem bieten wir neben der Beratung noch weitere Services an. Darin sind enthalten eine aktive und nachhaltige Betreuung der Kundenverträge (inklusive bereits bestehender Verträge),eine vollständige Betreuung im Schadenfall (von der Schadenmeldung bis zur Regulierung) und selbstverständlich ein Ansprechpartner für alle Belange.

 

„Wir sind wie der Rest, nur anders.“

 

DER KUNDE STEHT IM VORDERGRUND

Wir verpflichten uns ausschließlich unserem Kunden gegenüber, da kein Versicherungsunternehmen oder sonstige Verpflichtungen Einfluss auf unsere Beratungen hat. Es zählt nur, das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis durch eine umfangreiche Risikoanalyse zu erzielen, und somit größtmöglichen Nutzen und maximale Zufriedenheit zu generieren. Außerdem werden wir als seriöser und transparenter Vermittler von der Bundesaufsicht für Finanzdienstleister (BAFin) kontrolliert, so dass sich der Kunde sicher sein kann, dass er bei uns in guten Händen liegt. Die Tatsache, dass wir nur im Sinne unserer Kunden handeln, spiegelt sich auch in unserer Flexibilität bezüglich der Beratungsart- und zeit wieder. Neben einer persönlichen Beratung bieten wir auch Videoberatungen an, um unseren Kunden eine hohe Flexibilität zu ermöglichen.

Die Pflegeversicherung

Die Pflegestärkungsgesetze 

Seit dem 01.01.2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch die fünf neuen Pflegegrade ersetzt. Was das genau bedeutet, inwieweit dies unsere Kunden betrifft und welche Produktlösungen zu empfehlen sind, werden wir im Folgenden etwas näher erläutern.

Hintergrundinformationen zur Pflegeversicherung 

Die Pflegeversicherung gehört zur Gruppe der Sozialversicherungen und sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Falls der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit eintritt, tätigt der Versicherer vor allem Geldleistungen zur (Teil-)Finanzierung der Pflege. Für viele ist die Pflegeversicherung ein unangenehmes und häufig verdrängtes Thema. Zwar hat fast jeder in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Pflege-Pflichtversicherung, deren Leistung ist aber fast immer ungenügend, so dass in der Regel vorhandenes Vermögen aufgezehrt wird. Ein detailliertes Befassen mit der Thematik und die Suche nach besseren Deckungskonzepten passiert meist zu spät oder wenn persönliche Erfahrungen dazu gemacht werden, wie Pflegefälle im sozialen Umfeld oder Ähnliches. Dabei ist es wichtig sich frühzeitig damit auseinander zu setzen, denn in Deutschland sind bereits etwa 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig – Tendenz steigend. Laut einer Hochrechnung des statistischen Bundesamtes wird sich in den nächsten 20 Jahren der Anteil der Pflegebedürftigen verdoppeln, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen, was insbesondere an der steigenden Lebenserwartung liegt. Es besteht somit Handlungsbedarf.

Die Inhalte der Pflegereform 

Mit der neuen Pflegereform wurde das alte System der Pflegeeinstufungen abgeschafft. Durch die fünf neuen Pflegegrade soll es vor allem den über 1,5 Millionen Demenzkranken ermöglicht werden, von umfangreicheren Leistungen der Pflegeversicherung zu profitieren. Bisher wurde bei der Einstufung vor allem auf körperliche Einschränkungen geachtet, wodurch Demenz- und Alzheimerkranke, die körperlich weitestgehend gesund waren, benachteiligt wurden.

Alle Leistungsempfänger der Pflegeversicherung werden den jeweiligen Pflegegraden 1-5 zugeordnet und erhalten ihrem Grad entsprechend Leistungen. Dabei gilt je schwerwiegender der Gutachter den Einzelfall betrachtet, desto höher wird die Grad-Einstufung und werden somit auch die zu empfangenden Leistungen. Hierbei ist zu beachten, dass bereits anerkannte Pflegefälle nicht noch einmal begutachtet werden müssen, sondern in den Pflegegraden 2-5 eingeteilt werden.

Was bedeutet das für unsere Kunden? 

Durch die neue Pflegereform hat sich nicht nur das Einstufungssystem geändert, sondern auch die Geldbeträge. Pflegefälle erhalten nun in allen Bereichen entweder dieselben Leistungen wie zuvor, oder eine Erhöhung der monetären Leistungen. Dies ist vor allem bei Personen mit geistigen Einschränkungen der Fall, bei denen

die Regel „+2“ eintritt, d.h. dass sie von Pflegegrad 1 auf 3 hochgestuft werden. Ein Beispielbereich für die Erhöhung der Leistungen sind die sogenannten „Pflege-WGs“, die mittlerweile mit 214,00€ statt 205,00€ pro Monat unterstützt werden. Auch Kunden, die eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit in ihrem sozialen Umfeld ausüben, profitieren von dem neuen Gesetz. Künftig wird es möglich sein nach dem Ende der Pflegetätigkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen und Leistungen der Arbeitsförderung zu beziehen.

Wir als Versicherungsmakler-Unternehmen bieten ein völlig neues Konzept bzgl. der Pflegeversicherung – die Pflegezusatzversicherung. Sie eignet sich für jeden, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit schützen möchte.

Folgende Varianten sind versicherbar:

Pflegetagegeld 

Hierbei wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat und über deren Nutzung er selbst entscheidet. Die Höhe der Geldleistungen richtet sich nach derPflegebedürftigkeit (Pflegegrad).

Pflegekostenversicherung 

Die Pflegekostenversicherung erhöht die gesetzlichen Leistungen um einen beim Vertragsabschluss festgelegten Zinssatz. Diese feste Bindung kann vor-, aber auch nachteilig sein, denn bei geringen Leistungen der gesetzlichen Kassen zahlt auch der Privatversicherer wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Sind die Kosten dann immer noch nicht gedeckt, muss der Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Die Leistungen sind zweckgebunden, d.h. ein Nachweis (z.B. durch Rechnungen eines Heimes) muss erfolgen.

Pflegerente 

Bei der Pflegerente zahlt der Versicherer eine vereinbarte Monatsrente, die in Abhängigkeit von der Pflegebedürftigkeit abgestuft ist. Die Zahlung der Pflegerente ist unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen sowie dem Pflegeort und der Pflegekraft, weshalb auch keine Kostennachweise erforderlich sind. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Pflegerentenversicherung bietet eine Überschussbeteiligung an, d.h. entstehen aufgrund der positiven Entwicklung des versicherungstechnischen Risikos oder der Kapitalanlagen Überschüsse, so profitiert der Versicherungsnehmer i.d.R. durch eine höhere tatsächliche Pflegerente als der bereits garantierten oder eine Beitragssenkung.

Bei der Prämienberechnung wird insbesondere die Höhe der Absicherung, das Eintrittsalter sowie der Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages berücksichtigt.

Fazit 

Abschließend kann man festhalten, dass ein rechtzeitiger Abschluss einer Pflegezusatzversicherung in Zeiten des demographischen Wandels von großem Nutzen sein kann und eine lückenlose Pflegekostendeckung sicherstellen kann.

Alle weiteren Informationen rund um die neuen Pflegestärkungsgesetze sowie eine detaillierte Auflistung der neuen Leistungen können auf www.wir-stärken-die-pflege.de nachgeschlagen werden oder informieren Sie sich HIER auf unserer Themenseite.

Betriebliche Rechtsschutzversicherung – Strafrechtsschutz für Unternehmen

Viele Firmen und Gewerbetreibende haben in ihrem Versicherungsportfolio eine Rechtsschutzversicherung. Dabei ist vielen Versicherten nicht bewusst, was passiert, wenn plötzlich der Staatsanwalt gegen das Unternehmen ermittelt. Ein Schreiben der Ermittlungsbehörden kann jeden treffen und es genügt lediglich ein Verdachtsmoment für eine Straftat.

Die Risiken hierfür nehmen permanent zu; Steuern, Sozialversicherung, Subventionen, Sicherheits- oder Umweltauflagen und viele mehr, sind potentielle Angriffsflächen. Dabei wird oft unterschätzt, dass Nachbarn, Wettbewerber, Geschädigte oder Bürgerinitiativen eine Ermittlung des Staatsanwalt auslösen können. Für ein Unternehmen, deren Mitarbeiter, besonders aber für die Geschäftsführung kann diese Ermittlung teuer werden.

Sobald eine Ermittlung wegen einer Straftat vorliegt, ist ein normaler Rechtsschutz nicht mehr „zuständig“. Die Kosten die bei einem solchen Ermittlungsverfahren bzw. der Verteidigung entstehen können, sind immens. Strafverteidiger arbeiten in der Regel nur gegen Honorar und oft sind sehr kostspielige Gutachten erforderlich, um die eigene Unschuld zu belegen. In diesem Fall hilft nur ein erweiterter Strafrechtschutz, der diese Kosten dann übernimmt. Zu den übernommen Bausteinen zählen beispielsweise: Kosten für das Verfahren inklusive Kosten für Zeugen und Sachverständigen, Nebenklagenkosten (um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen) Dolmetscherkosten Strafkautionen, Übernahme aller Vorschüsse, Kommunikationsberater für Öffentlichkeitsarbeit, Recherchekosten.

Gender Pay Gap oder Gender Entrepreneurship Gap?

Wo SIE zuerst etwas ändern sollte

Das Thema Gender Pay Gap und Frauenquote ist derzeit in aller Munde und durchaus begründet. Doch was ist das eigentliche Problem bei niedrigerem Einkommen – wenn SIE sich nicht mit dem Thema Geld auseinandersetzt und sich damit abhängig macht!

Der Begriff ‚Entrepreneurship‘ also Unternehmertum-/geist wird im Zusammenhang mit Unternehmensgründung verwendet. Ich verwende Ihn hier gezielt in einem etwas anderen Zusammenhang. Nämlich Unternehmertum und Übernahme von Verantwortung der eigenen Finanzen, der eigenen Ziele und Absicherung bzw. Aufbau der eigenen Existenz. Viele Frauen geben nach der Miete den Großteil ihres Einkommens für Ausgehen, Klamotten, und Kosmetik aus. Dabei darf die Designer Tasche auch gerne mal ein halbes Monatsgehalt kosten. In München wirkt mancher Lifestyle von außen betrachtet eher wie der einer erfolgreichen Unternehmerin, statt wie der Realität entsprechend einer Bürokauffrau. Grundsätzlich ist Geld auszugeben und sich etwas zu „gönnen“ auch kein Problem, die Frage ist nur bis zu welchem Grad dies noch im Verhältnis zum Einkommen steht. Wieso sich Frauen weniger mit dem Thema Geld beschäftigen als Männer ist nicht ganz greifbar. Ist es vielleicht das mangelnde Interesse, Niedrigzinsumfeld, Risikoaversion oder die im internationalen Vergleich sehr gute finanzielle Absicherung durch den Staat? Oder ist der Grund, dass wir zu sehr im Hier und Jetzt leben und uns nicht mit Dingen beschäftigen möchten, die mit etwas Negativem behaftet sind? 

Fakt ist: Auf lange Sicht haben Frauen häufig nicht die gleichen Möglichkeiten Vermögen aufzubauen. Nicht nur durch schlechtere Karrieremöglichkeiten und niedrigere Gehälter, sondern auch alleine deswegen weil ab dem Moment wo sie Mutter werden, meist nicht mehr Vollzeit arbeiten – somit noch weniger verdienen und die Karrieremöglichkeiten erstmal auf Eis liegen. Dann stellt sich die Frage ab welchem Alter Kinder weniger Unterstützung brauchen und in wie weit die Betreuung durch Kita, Großeltern oder anderweitig abgefangen werden kann. Weiterhin schließen zwar immer mehr Paare eine Ehe – und unter uns Romantikern gehen wir natürlich davon aus, dass diese für immer halten – jedoch zeigen die Statistiken, dass diese leider häufig nicht für die Ewigkeit halten. Außerdem werden immer mehr Kinder ohne Trauschein in die Welt gesetzt. In wie weit der Mann Unterhalt zahlen kann und wird vernachlässigen wir zunächst einmal und widmen uns folgenden Fragen: Beschäftigen wir Frauen uns genug mit unserem Vermögen, bzw. Vermögensaufbau? Sind wir gegen Risiken wie längere Krankheit, Berufsunfähigkeit, und Pflegebedürftigkeit abgesichert? Wenn ja, verwaltet dies unser Mann oder haben wir alles selbst in der Hand? Und sparen wir überhaupt genug? Kurzum sind wir Frauen wirklich so stark und unabhängig wie wir es gerne sein wollen oder sind wir wenn es hart auf hart kommt nicht doch abhängig von unseren Männern?

Nicht jeder muss ein Finanz-Kontrollfreak werden. Jedoch sollte man zumindest einen groben Überblick über die monatlich verfügbaren Mittel haben. 

  1. FINANZPLAN ERSTELLEN

Hier sollten alle monatlichen Ausgaben festgehalten werden + ein Sparbetrag festgelegt werden (realistisch sind 15-20% des Nettoeinkommens)

  • SCHULDEN ABBAUEN

Grundsätzlich vermeiden Dinge zu finanzieren – gemeint sind damit Fernseher, Autos etc. und nicht Wohnungen da dies eher dem Vermögensaufbau dient. Kredite sind nichts anderes als teurer vorfinanzierter Konsum.

  • RISIKEN ABSICHERN

Wir wollen alle nicht daran denken – aber ja diese Fälle gibt es wirklich!

Berufsunfähigkeits-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherung sind die wichtigsten mit denen Sie sich auf jeden Fall beschäftigen sollten. 

  • ALTERSVORSORGE AUFBAUEN

Ja wir werden alle älter – bei Anblick der Alterspyramide muss nicht erklärt werden, dass in Zukunft immer weniger Menschen in die Rentenkasse einzahlen und immer mehr davon beziehen. 

Daher: Private Altersvorsorge ist Pflicht!

  • GEHALTSERHÖHUNGEN FORDERN UND JOBWECHSEL

Ohne zu negativ klingen zu wollen aber die Realität ist, dass für die meisten Frauen die Karrierewelt nach den Kindern anders aussieht. Zurück im Job werden verantwortungsvolle Aufgaben mit wichtigen deadlines oft an Vollzeitkräfte gegeben – Gehaltssprünge ab diesem Zeitpunkt wohl eher unrealistischer. 

Daher: in jungen Jahren öfter den Job wechseln und regelmäßig Gehaltsforderungen stellen! Denn diese Chance kommt nicht mehr zurück. Frauen tun sich schwer bei Gehaltsgesprächen – aber glauben Sie mir, sie werden nicht gefeuert weil sie mehr Geld wollen! 

Geschafft – der Grundbaustein ist gelegt

Wenn all diese Schritte erfolgt sind beginnt die Zeit in der Sie sich mit dem Thema Vermögensaufbau kümmern sollten. Damit ist nicht das Sparen auf dem Sparbuch gemeint, sondern Vermögensaufbau mit Rendite. Zunächst sollten Sie sich im Klaren darüber werden wie risikofreudig Sie sind. 

Unternehmensversicherungen – Teil I Berufs- und Betriebshaftpflicht

Versicherungen für Unternehmen haben zunächst einmal viele Namen. Oft fallen hier Synonyme wie Firmenversicherungen, Betriebsversicherung, Versicherung für Selbstständige oder sie haben branchentypische Namen wie Agrarpolice, Handwerkerschutz, Mittelstandspolice, IT-Deckung usw.

Daneben kursieren die Aufteilungen nach Sparten bzw. Produkten wie Betriebs- oder Berufshaftpflicht, Rechtsschutzversicherung, Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung oder Ertragsausfall, Gebäudeversicherung, Feuerversicherung usw. Das Ganze ist undurchsichtig und für den Freiberufler, Gewerbetreibenden oder Unternehmer wenig transparent, auch weil jeder Unternehmer einen anderen Bedarf hat. Dieser ist abhängig von der Art und Größe des Unternehmens, sowie dem Umfang der unternehmensindividuellen Tätigkeit.

Wir betrachten das Ganze daher einmal aus einer anderen Perspektive. Zunächst muss sich der Einzelunternehmer, Freiberufler, oder Gesellschafter-Geschäftsführer vor Augen führen, dass er sich auch versicherungstechnisch in zwei Sphären bewegt; Einmal als Privatperson und einmal als Leiter/Eigentümer eines Unternehmens, das erfolgreich am Markt agieren soll und durch ein ordentliches Risikomanagement potentielle Gefahren für die Unternehmung erkennt, vermeidet und in letzter Instanz das Restrisiko absichert. Die private Sphäre möchte ich an dieser Stelle ausblenden, auch wenn beispielsweise die eigene Arbeitskraft eine wichtige Größe für jeden Unternehmer darstellt.

Mit welchen potentiellen Gefahren muss sich also ein Unternehmer beschäftigen: Zunächst ist hier das Thema Haftung. Haftung ist nach deutschem Recht (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch) unbegrenzt, was bedeutet, dass ein potentieller Haftungsfall existenzbedrohlich für jede Art von Unternehmung werden kann. Die Art der Haftung ist dabei höchstunterschiedlich, auch weil die Art der potentiellen Schadenfälle erstrangig von der Tätigkeit eines Unternehmens abhängt. Da kein Unternehmen wie das andere funktioniert und arbeitet ist es wichtig, alle potentiellen Risiken ordentlich zu erfassen und daraufhin eine Lösung zu finden, die am besten alle Eventualitäten abdeckt. Geschäftsmodelle ändern sich permanent und eine vernetzte Welt bietet Unternehmen jeder Größe zahlreiche Möglichkeiten; aber Möglichkeiten bergen auch Risiken aus denen Haftungsfälle entstehen können. Sieht man sich beispielsweise die Lieferkette eines produzierenden Betriebs beispielsweise eines Automobilherstellers an, stellt man schnell fest, dass es oft gar nicht so klar ist, welches Teil welchen Ursachen haben kann. Trotz jahrelanger sorgfältiger Prüfung kommt es hier immer wieder zu Fällen von Produkthaftung und Rückrufen. Kosten aus der Produkthaftung werden dann wiederum falls möglich an Zulieferer weitergereicht.

Wie Sie sehen ist das Thema komplex und bedarf fachmännischer und objektiver Unterstützung.

Lesen Sie weiter bei „Unternehmensversicherungen -Teil II – Werte und Waren sichern“

Meinungen zur englischen Qual der Wahl

Die Briten haben gewählt und die politische Welt  nach nur einem Jahr Theresa May und dem Brexit sieht schon wieder ganz anders aus. Das britische Pfund hat an Wert verloren, Unternehmen aus wichtigen Industriebereichen orientieren sich Richtung Kontinentaleuropa und das Wirtschaftswachstum lahmt.

Wie es nun weitergehen könnte lesen Sie HIER

 

 

 

 

Grobe Fahrlässigkeit – das unterschätzte Risiko

Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind für eine Vielzahl von Versicherungsfällen wichtige Begrifflichkeiten, auf die man stösst, gerade, wenn Versicherer über eine Ablehnung oder die Höhe der Leistung entscheiden. Daher starten wir zunächst mit einer kurzen Definition. Fahrlässigkeit ist gesetzlich im § 276 Abs. 2 BGB festgelegt. Fahrlässigkeit oder einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Eine gesetzliche Definition für grobe Fahrlässigkeit gibt es dagegen nicht; jedoch nimmt man hier an, dass diese vorliegt, wenn die im Verkehr übliche Sorgfalt in einem ungewöhnliche hohen Maße verletzt wurde und naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden; in anderen Worten gesagt, liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Schadeneintritt billigend in Kauf genommen wurde.

Bei Vorsatz dagegen liegt nach § 276 BGB immer das Wissen und Wollen des Verursachers vor.Um das Ganze etwas zu verdeutlichen, heben wir diese theoretischen Erkenntnisse nun in die Praxis, auch wenn die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit oft sehr individuellell ist und richterlich entschieden wird.

Unter einfache Fahrlässigkeit fallen die typischen Fehler des Alltags. Beispielsweise wenn bei einem Handwerksbetrieb bei Montagearbeiten das Gebäude des Auftraggebers beschädigt wird.

Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn ein Landwirt in seiner Halle (in der leicht brennbare Materialen gelagert werden wie z.B. Heu- und Stroh gelagert werden) Flexarbeiten durchführt und es im Anschluss durch den Funkenflug zu einem Brand kommt. In diesem Fall würde ein Versicherer eine Regulierung des Schadens evtl. ablehnen, mindestens aber gemäß dem Verschulden des Verursachers kürzen. Vorsatz wiederum liegt dann vor, wenn der Schaden absichtlich herbeigeführt wird. Beispielsweise bei Brandstiftung. In diesem Fall erfolgt keinerlei Leistung durch den Versicherer.

Die Regelungen wie bei grober Fahrlässigkeit reguliert wird und ob sich der Versicherer eine Kürzung der Leistung vorbehält ist in den Versicherungsbedingungen geregelt.

Wichtig ist übrigens neben der Handhabe „grober Fahrlässigkeit“ bei Herbeiführen des Schadens dann auch die Regelung bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten (Leistungspflichten die der Versicherer dem Kunden auferlegt wie z.B. Schadenminderung).

Weitere Sparkassen bieten Sollzinsbindungen bis 25 Jahre

21.04.2017 15:30

Sparkasse Allgäu, Sparkasse Landsberg-Dießen und Sparkasse Fürth: Sollzinsbindungen bis 25 Jahren verfügbar

Die Sparkasse Allgäu, die Sparkasse Landsberg-Dießen und die Sparkasse Fürth haben allesamt ihre Produktpalette erweitert und bieten ab sofort in Verbindung mit der Versicherungskammer Bayern (VKB) Sollzinsbindungen bis 25 Jahre an.

Quelle: www.prohyp.de

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Auch hier zeigt sich verstärkt der Trend Immobilienkredite möglichst langfristig abzusschließen, um das Zinsänderungsrisiko zu minimieren.

Wie sinnvoll das Ganze ist und welche Kosten eine so lange Zinsbindung mit sich bringt zeigen wir Ihnen selbstverständlich in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Unternehmensversicherungen – Teil II: Werte und Waren sichern

So gut wie jedes kleine oder mittelständische Unternehmen (KMU) muss investieren, um eine Basis für die eigene Geschäftstätigkeit zu haben bzw. das eigene Gewerbe ausüben zu können. Dazu zählen zum einen Büroausstattung, wie EDV, Telefonanlagen und Server, genauso wie Fertigungsmaschinen (wie CNC-Fräser, Drehbänke,…) Schankanlagen und Möbel in Gaststätten, medizinische Geräte in Arztpraxen oder unser aller tägliche Begleiter wie Smartphone/Iphone, Laptop, Tablet usw.

Auf der anderen Seite kommen je nach Art der unternehmerischen Tätigkeit  noch Material oder Lagerware und Vorräte, welche weiterverkauft oder weiterverarbeitet werden. Auch hier kommen abhängig von Rohstoffpreisen, Güte des Vorprodukts schnell hohe Werte zusammen.

Nun stellt sich die Frage, was passiert wenn es im Schreinerei-Betrieb brennt, die Sprinkleranlage in einem Elektrofachgeschäft aufgrund eines Defektes angeht hat oder in einem Bekleidungsgeschäft eingebrochen wird?

In allen Fällen ist mit einem hohen materiellen Schaden zu rechnen, der sogar die Existenz eines Betriebes kosten kann. Die zweite Frage die sich stellt ist wie es nach einem Großschaden weitergeht? Viele Kosten für Mieten, Gehälter, Kredite und Versicherungen laufen weiter; dazu kommt der entgangene Gewinn.

Die Risiken lassen sich nach einer sauberen Wertermittlung über eine Inhaltsversicherung (oder auch Geschäftsinhaltsversicherung), sowie eine Betriebsunterbrechung darstellen. Speziell bei der Betriebsunterbrechung gibt es abhängig von der Produktvariante unterschiedliche Abstufungen und Haftzeiten, denen je nach Art des Betriebes Rechnung getragen werden muss.

Teil III der Serie trägt den Titel: „Unternehmensversicherungen -Teil III: Versicherungsschutz für die Geschäftsleitung“

Wir beschäftigen uns hier zunächst mit den Risiken für Geschäftsführer und Vorstände